Die Europäische Kommission hat eine zentrale Gegenpartei (CCP) in den USA im Rahmen der Gleichwertigkeit der Securities and Exchange Commission (SEC) nach EU-Vorschriften zugelassen. Die Gleichwertigkeitsentscheidung ist ein wichtiger erster Schritt, um europäischen Zugang zu BEI der Securities and Exchange Commission (SEC) registrierten CCPs zu ermöglichen, die über klare US-Aktienoptionen und wertpapierbasierte Swaps verfügen und umgekehrt.
Gemäß diesen Bestimmungen können bei der SEC in den USA registrierte CCP die Anerkennung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) beantragen – und dann, sobald sie genehmigt sind, zentrale Clearingdienste in der EU erbringen.
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), die Derivateclearingstellen beaufsichtigt, und die Europäische Kommission hat 2016 eine ähnliche Entscheidung über die Äquivalenz von Konten
“Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen EU-Institutionen und -Agenturen und der US-Börsenaufsichtsbehörde”, sagte Mairead McGuinness, EU-Kommissarfür Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion. Unterdessen erhielten die Clearingfirmen des Vereinigten Königreichs im Juli vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Dezember vorübergehend die Gleichwertigkeit der Europäischen Kommission, sofern es kurzfristig die Finanzstabilität behält und es in der EU ansässigen Unternehmen ermöglicht, ab Januar dieses Jahres weiterhin Auflagen für Clearingdienste mit Sitz im Vereinigten Königreich zu erhalten.
Die EU-Regulierungsbehörde hat ihre Position im September aktualisiert und erklärt, dass diese vorübergehende Äquivalenz ab Januar dieses Jahres 18 Monate enden würde, und den EU-Finanzinstitutionen eine Nachfrist zur Verringerung ihres Engagements im Vereinigten Königreich bieten.
Post Die Europäische Kommission gewährt US-Clearingstellen, die zuerst auf TRADE erschienen sind, äquivalenz.
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